Familienrecht

 

Unser Tätigkeitsbereich für SIE als unseren Mandanten umfasst im Familienrecht unter anderem folgende Bereiche:

 

-  Ehevertragsrecht, wie zum Beispiel die Ausarbeitung, Gestaltung und Überprüfung von Eheverträgen im Hinblick auf Gütertrennung oder Modifizierung der gesetzlich normierten Zugewinngemeinschaft

-       Verträge zwischen eingetragenen Lebenspartnern

-       Verträge zwischen Partnern einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft

 

-       Beratung und Verfahrensvertretung bei allen Fragen zur Adoption, besonders auch im Hinblick auf die Möglichkeiten der Erwachsenenadoption

 

-       Vaterschaftsanfechtung und Vaterschaftsaberkennung

 

-   Ehescheidung: Trennungsunterhalt, nachehelicher Unterhalt, Unterhaltseinkommen, Unterhaltseinkünfte, Berechnung Ihres Zugewinnausgleichsanspruches, Versorgungsausgleich, Vermögensauseinandersetzung (Miteigentum am Familienheim), elterliche Sorge, Wechselmodell, Umgang, Ehewohnung, Hausrat,  Ihre Ausgleichsansprüche nach der Scheidung, Ehegatten- und Kindesunterhalt, getrennte Veranlagung in der Einkommensteuer, Namensrecht

 

Wir vertreten SIE in allen Angelegenheiten im Zusammenhang mit einer Ehescheidung oder Auflösung einer Lebenspartnerschaft – sowohl im Vorfeld außergerichtlich als auch gerichtlich.

Oft können durch die Ausarbeitung und Gestaltung von Trennungsvereinbarungen zermürbende Gerichtsverfahren vermieden werden.

 

Herr Rechtsanwalt Bauer ist Mitglied und Kontaktanwalt des Interessenverbandes für Unterhalt und Familienrecht (ISUV)  www.isuv.de 

 

Weiterhin spezielle Fragen des Unterhaltsrechtes wie

 

-       Unterhalt für erwachsene Kinder (z.B. Unterhalt für Studenten)

-       Ruhestand und Unterhaltspflicht

-      Elternunterhalt – gerade hier häufen sich nach unserer Erfahrung seit Jahren Fälle, in denen Kinder durch die zuständigen Sozialämter / den Bezirk oftmals in unberechtigter Höhe in Anspruch genommen werden.

-       Verjährung von Unterhaltsansprüchen